20.01.2023 Am 01. Januar 2023 ist eine Änderung am Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Für Neubauprojekte ist nun eine Primärenergieunterschreitung von 45 % nachzuweisen.
Seit dem 01. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz. Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Nutzung von Energieausweisen und den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Mit der Änderung vom 01. Januar diesen Jahres wurde der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf im Neubau für Wohn- und Nichtwohngebäude von bisher 75 % auf 55 % reduziert. Das entspricht dem EH55-Standard der KfW und ist mit Beginn des Jahres gültig für alle Bauantragstellungen, Anträge auf Zustimmung oder Bauanzeigen. Perspektivisch sollen die Neubauanforderungen im Gebäudeenergiegesetz bis 2025 an den EH40-Standard angeglichen werden.
Weitere Änderungen im GEG 2023 können Sie hier nachlesen.
Gerne beantworten wir Ihnen persönlich Ihre Fragen zu energieeffizientem Planen und Bauen. >> Kontakt