Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Wir sind Ihr erfahrener Ansprechpartner für die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Kontaktieren Sie unsCSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt weiter an Bedeutung
Nachhaltigkeit wird für Unternehmen immer wichtiger – nicht nur aus ökologischer und sozialer Verantwortung, sondern auch aufgrund regulatorischer Vorgaben. Die Europäische Union hat mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einen neuen Rechtsrahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen. Die Richtlinie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert sowohl den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen als auch die Anforderungen an die Berichterstattung erheblich. Die CSRD trat am 5. Januar 2023 in Kraft.
Ziel der CSRD ist es, Unternehmen stärker in die Verantwortung zu nehmen und durch standardisierte Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) eine bessere Vergleichbarkeit und Transparenz für Investoren, Kunden, Mitarbeitende und weitere Stakeholder zu schaffen. Darüber hinaus sollen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen – insbesondere Klimawandel, Umwelt, soziale Belange und Unternehmensführung – systematisch erfasst und berichtet werden. Unternehmen, die Nachhaltigkeit frühzeitig strategisch verankern, ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken, Risiken besser steuern und den Zugang zu Finanzierungen verbessern.
CSRD und nachhaltiges Bauen
Immobilien und Bauprojekte spielen in der CSRD-Berichterstattung eine wesentliche Rolle, da sie einen erheblichen Einfluss auf die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens haben. Für die Berichterstattung sind unter anderem Informationen zu Treibhausgasemissionen über den Gebäudelebenszyklus, Energieeffizienz, Ressourceneffizienz, eingesetzten Baustoffen, Klimarisiken sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung erforderlich.
Gebäudezertifizierungen wie DGNB, LEED oder BREEAM unterstützen dabei, diese Nachhaltigkeitsleistungen systematisch zu bewerten, zu dokumentieren und nachvollziehbar nachzuweisen und liefern eine strukturierte Datengrundlage.
Für Bauherren, Investoren und Immobilienunternehmen gewinnt deshalb die frühzeitige Integration von Nachhaltigkeitsanforderungen in Planung, Bau und Betrieb an Bedeutung. Nachhaltig geplante Gebäude erleichtern die Berichterstattung, da relevante ESG-Daten bereits während des gesamten Lebenszyklus erfasst und dokumentiert werden. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, regulatorische Anforderungen zu erfüllen, Klimarisiken zu reduzieren und die langfristige Wertstabilität sowie Zukunftsfähigkeit von Immobilien zu sichern.
Unsere Leistungen für Sie:
Welche Unternehmen müssen einen CSRD-Bericht erstellen?
Grundsätzlich betroffen sind:
- Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigen,
- große Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften mit ausschließlich haftungsbeschränkten Gesellschaftern,
- kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
- bestimmte Drittstaatenunternehmen mit erheblicher Geschäftstätigkeit in der EU.
Aktueller Anwendungszeitplan
Berichtspflichtig sind derzeit:
- seit Geschäftsjahr 2024 (Berichterstattung 2025):
Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten, die bereits zuvor der Non-Financial Reporting Directive unterlagen.
Für folgende Unternehmen wurden die ursprünglich vorgesehenen Fristen durch die im Jahr 2025 beschlossene „Stop-the-Clock“-Richtlinie verschoben:
- ab Geschäftsjahr 2027 (Berichterstattung 2028):
große Unternehmen im bilanzrechtlichen Sinn, die bislang nicht unter die NFRD fielen. - ab Geschäftsjahr 2028 (Berichterstattung 2029):
im bilanzrechtlichen Sinn kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie bestimmte Versicherungsunternehmen. - ab Geschäftsjahr 2028 (Berichterstattung 2029):
bestimmte Drittstaatenunternehmen mit wesentlichen Umsätzen innerhalb der EU.
Kleinstunternehmen (weniger als 1000 Beschäftigte/50 Mio Umsatz) sind von der CSRD ausgenommen.
Das Omnibus-Paket: Änderungen für die CSRD
Im Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission das Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die Anforderungen stärker auf größere Unternehmen zu konzentrieren.
Durch die Omnibus-Reformen wird der Anwendungsbereich der CSRD voraussichtlich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitende sowie zusätzlich mindestens 50 Mio. Euro Umsatz oder 25 Mio. Euro Bilanzsumme begrenzt. Die endgültige Umsetzung dieser Änderungen erfolgt schrittweise. Es soll zudem eine Ausnahmeregelung für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von weniger als 450 Mio. EUR eingeführt werden, nach der die Taxonomie-Berichterstattung auf freiwilliger Basis erfolgen soll.
| CSRD 2023 | Omnibus-Paket 2026 | |
| CSRD Geltungsbereich | ab 250 MA / 40 Mio. € Umsatz | Ab 1.000 MA / 450 Mio. € Umsatz |
| Berichtsstandard | ESRS | ESRS (große Unternehmen)
LSME (börsennotierte KMU) |
Da sich die vollständige Umsetzung der CSRD in deutsches Recht verzögert, müssen sich deutsche Unternehmen derzeit an den unmittelbar geltenden EU-Vorgaben sowie den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) orientieren.
Mehr Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission.
Stand 06/2026
Telefon +49 711 62049-340
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