CSRD Anforderungen: europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)
Die Grundlage der CSRD-Berichterstattung bildet die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Unternehmen müssen bewerten, welche Nachhaltigkeitsthemen ihre Geschäftstätigkeit wesentlich beeinflussen (Outside-in-Perspektive) und welche Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat (Inside-out-Perspektive). Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bestimmen, über welche ESRS-Themen und Kennzahlen ein Unternehmen im Rahmen der CSRD berichten muss. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren die Themen, über die Unternehmen im Rahmen der CSRD berichten müssen.
Es gibt zwölf ESRS, die sämtliche Nachhaltigkeitsaspekte abbilden:
| Kategorie | Code | Titel |
| Bereichsübergreifend | ESRS 1 | Allgemeine Anforderungen |
| Bereichsübergreifend | ESRS 2 | Allgemeine Angaben |
| Umwelt | ESRS E1 | Klimawandel |
| Umwelt | ESRS E2 | Umweltverschmutzung |
| Umwelt | ESRS E3 | Wasser- und Meeresressourcen |
| Umwelt | ESRS E4 | Biodiversität und Ökosysteme |
| Umwelt | ESRS E5 | Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
| Soziales | ESRS S1 | Eigene Belegschaft |
| Soziales | ESRS S2 | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
| Soziales | ESRS S3 | Betroffene Gemeinschaften |
| Soziales | ESRS S4 | Verbraucher und Endnutzer |
| Governance | ESRS G1 | Unternehmenspolitik |
Relevanz nachhaltigen Planens und Bauens für die ESRS
In der Immobilien- und Bauwirtschaft zählen Gebäude und Bauprojekte häufig zu den wesentlichen ESRS-Themen, da sie einen erheblichen Einfluss auf Treibhausgasemissionen, Ressourcenverbrauch, Energieeffizienz und Klimarisiken haben. Nachhaltiges Planen und Bauen ist insbesondere für folgende Standards relevant:
- ESRS E1 – Klimawandel: Reduzierung von Treibhausgasemissionen durch energieeffiziente Gebäude, Ökobilanzierungen (LCA), den Einsatz emissionsarmer Baustoffe sowie Maßnahmen zur Dekarbonisierung.
- ESRS E2 – Umweltverschmutzung: Auswahl schadstoffarmer Bauprodukte und Minimierung von Emissionen während Bau und Betrieb.
- ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen: Wassereffiziente Gebäudeplanung, Regenwassermanagement und Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs.
- ESRS E4 – Biodiversität und Ökosysteme: Flächenschonende Planung, Begrünung sowie Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt.
- ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft: Ressourceneffiziente Bauweisen, kreislauffähige Materialien, Rückbaubarkeit und Recyclingfähigkeit von Gebäuden.
Gebäudezertifizierungen wie DGNB, LEED oder BREEAM unterstützen die strukturierte Bewertung und Dokumentation dieser Nachhaltigkeitsaspekte. Für Bauherren, Investoren und Immobilienunternehmen erleichtert die frühzeitige Integration von Nachhaltigkeitsanforderungen die Erhebung belastbarer ESG-Daten und schafft eine fundierte Grundlage für die CSRD-Berichterstattung.
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