Bauökologische Beratung für DGNB, QNG, LEED, BREEAM, WELL und EU-Taxonomie-Anforderungen
Wir unterstützen Sie bei der Materialprüfung und Dokumentation für DGNB-, QNG-, LEED-, BREEAM-, WELL- und EU-Taxonomie-Projekte.
Kontaktieren Sie unsBauproduktberatung: Die richtige Wahl für Ihr nachhaltiges Bauprojekt (DGNB, QNG, LEED, WELL, BREEAM, EU Taxonomie)
Die LEED-, DGNB-, BREEAM-, WELL-, und EU-Taxonomie-Anforderungen an Bauprodukte stellen Planer, Baufirmen und Produkthersteller vor neue Herausforderungen. Wir helfen Ihnen, die Anforderungen erfolgreich in die Projektplanung zu integrieren und zu überprüfen. Planungs- und baubegleitend haben wir die Nachhaltigkeitsanforderungen an Bauprodukte für Ihr Projekt im Blick und übernehmen Koordination und Dokumentation. Damit erhalten Sie Planungssicherheit in Bezug auf die bauökologischen Kriterien in den Zertifizierungssystemen. Außerdem nutzen wir unser Netzwerk zu Produktherstellern und Prüfinstituten, um einen reibungslosen Projektverlauf in Bezug auf die bauökologischen Anforderungen zu gewährleisten.
Eine intelligente Plattform für gesunde Bauprodukte
Mit unserer Produktdatenbank www.building-material-scout.com und dem zugehörigen Projekttool setzen wir Zertifizierungsanforderungen mit möglichst geringem Zeitaufwand für Bauherr, Planer und Baufirma erfolgreich um. Die intelligente Plattform für gesunde Bauprodukte bewertet und strukturiert materialbezogene Informationen und erleichtert so nicht nur das Finden passender Produkte, sondern auch die Dokumentation nach Anforderungen der Zertifizierungssysteme.
Dokumentation von bauökologischen Materialien
Die Bauproduktdokumentation stellt einen verbindlichen Nachweis gegenüber der jeweiligen Zertifizierungsstelle dar und ist verpflichtend zu erbringen. Bereits ab Planungsbeginn begleiten wir Ihr Projekt mit unserer fachlichen Expertise und stellen sicher, dass sämtliche Anforderungen an Bauprodukte sowie an deren Dokumentation im gesamten Planungs- und Bauprozess konsequent berücksichtigt und erfüllt werden.
Zur Erreichung der angestrebten Zertifizierungskriterien integrieren wir die produktspezifischen Anforderungen gezielt in die Ausschreibungen und prüfen sowie dokumentieren alle eingesetzten Bauprodukte systematisch über unsere Plattform Building Material Scout. Dank unserer langjährigen Erfahrung im nachhaltigen Bauen verfügen wir über fundierte Kenntnisse der gängigen Zertifizierungssysteme und behalten die jeweiligen Systemanforderungen an Bauprodukte jederzeit im Blick. Dokumentation und Freigabeprozesse werden von Beginn an strukturiert eingeplant, sodass eine effiziente und reibungslose Umsetzung gewährleistet ist.

Bauökologische Anforderungen: DGNB Neubau
Im DGNB System (Neubau 2018 und 2023) betreffen die materialökologischen Anforderungen folgende Kriterien:
▪ DGNB Kriterium SOC 1.2 Innenraumluftqualität (Einsatz emissionsarmer Stoffe):
Nach Fertigstellung des Gebäudes und vor Bezug wird eine Raumluftmessung durch ein externes qualifiziertes Institut durchgeführt. Ziel ist die Erreichung einer gesunden und unbedenklichen Raumluftqualität im Gebäude gemäß DGNB Kriterium SOC1.2 Innenraumhygiene. Für die volle Punktzahl sind entsprechende Werte für die Raumluftkonzentration für TVOC (Grenzwert ≤ 500 µg/m³) und Formaldehyd (Grenzwert ≤ 30 µg/m³) einzuhalten. Zur Sicherstellung einer guten Innenraumluftqualität und -hygiene dürfen sämtliche Baustoffe und die zu ihrer Verarbeitung und Reinigung erforderlichen Hilfsmittel im eingebauten Zustand keine gesundheitliche Beeinträchtigung für die Nutzer des Gebäudes hervorrufen oder im Verdacht stehen dies zu verursachen. Zudem gibt es zusätzlich zu den Materialanforderungen gemäß DGNB ENV 1.2 Risiken für die lokale Umwelt weitere Grenzwerte zu einzelnen Produkten und Werkstoffen, die zu berücksichtigen sind.
▪ DGNB Kriterium ENV 1.2 Risiken für die lokale Umwelt (Einsatz umweltfreundlicher Stoffe):
Um Risiken für die lokale Umwelt zu minimieren, stellt die DGNB Anforderungen an verwendete Bauprodukte. Die Anforderungen sind werkseitig und bauseitig zu beachten und umfassen das Gebäude inkl. TGA (KG 300 und KG 400). Bei einer Sanierung sind alle neu eingebrachten Bauprodukte und -materialien zu beachten. Die Anforderungen betreffen unter anderem Beschichtungen, Bekleidungen, Bodenbeläge, Grundierungen, Klebstoffe, Betontrennmittel, Metall- und Holzbauteile, Abdichtungen, Dachdeckungen, Kältemittel, Montageschäume und PU-Systemkleber. Einzuhalten sind Grenzwerte zum VOC-Gehalt oder den VOC-Emissionen, welche teilweise über Produktzertifikate wie Blauer Engel, GUT, Indoor Air Comfort oder EMICODE nachzuweisen sind. Ebenso werden bestimmte Schadstoffe, wie Chlorparaffine, Schwermetalle, Weichmacher oder andere besonders besorgniserregende Stoffe ausgeschlossen.
▪ DGNB Kriterium ENV 1.3 Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung (Einsatz zertifizierter Materialien):
Die Materialanforderungen umfassen das Gebäude und die Außenanlagen (KG 300 und KG 500) und betreffen verschiedene Materialien. Grundsätzlich müssen alle der in diesem Kriterium betrachteten Materialien aus Ländern der EU stammen. Natursteine, Holzprodukte und Holzwerkstoffe müssen desweiteren zertifiziert sein. (Holz: PEFC, FSC, HOLZ VON HIER / Naturstein: CE Kennzeichnung, FairStone bzw. Win=Win). Bei Metallen und Glas wird ein hoher Recyclinganteil im Produkt positiv bewertet. Für eingesetzten Beton und R-Beton gelten Anforderungen zu Produktionsstandards und Produktzertifikaten (Beton CSC Silber/Gold). Desweiteren wird die Verwendung von Bauprodukten mit natureplus-Label positiv bewertet. Bestimmte Dämmstoffe müssen einen festgelegten Anteil an Sekundärrohstoffen enthalten.
Darüber hinaus müssen alle verwendeten Produkte und Materialien entsprechend den Anforderungen der DGNB, Kriterium PRO 2.2 Qualitätssicherung der Bauausführung, dokumentiert werden:
▪ DGNB Kriterium PRO 2.2 Qualitätssicherung der Bauausführung (Dokumentation Materialien):
Mit der Auswahl der Produkte und Materialien ist nachzuweisen, dass die Anforderungen der DGNB erfüllt werden. Diese Anforderungen an Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit müssen bereits in der Ausschreibung berücksichtigt werden. (PRO 1.4 – Sicherung der Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe). Dazu sind diverse Informationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen und in einer Materialliste zu dokumentieren, welche auch zur Freigabe dient. Die Materialtreue ist in regelmäßigen Abständen durch die Bauleitung zu überprüfen und zu protokollieren, um sicherzustellen, dass nur konforme Produkte verbaut werden. Die Nachweisführung für die Gesamtdokumentation muss in Form eines materialökologisch ergänzten Bauteilkatalogs erfolgen.
Bauökologische Anforderungen: QNG Plus Version 1.1-1.5
Bauökologische Anforderungen an Produkte sind im QNG System in folgenden Kriterien festgelegt:
▪ ANF3-1 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien:
Gebäudeübergreifend muss eine Herstellerauskunft nach REACH mit enthaltener SVHC > 0,1% liegt für alle relevanten Produkte vorliegen. Außerdem gelten folgende Grenzwerte:
- bestimmte bauseitig verarbeitete Kleb- und Dichtstoffe: für Chlorparaffine, PBB, PBDE, TCEP gilt ein Grenzwert von ≤ 0,10 %. Zudem müssen die Materialien lösemittelfrei und biozide Wirkstoffe in Silikonen deklariert sein. Die Anforderung gilt nicht für werkseitig verarbeitete Bauprodukte.
- bestimmte bauseitige Beschichtungen auf Holz, Metall und Kunststoff in Innenräumen und außen: für den VOC-Gehalt (wasserbasierte Rezepturen) gilt ein Grenzwert von ≤ 130,0 g/l. Außerdem dürfen keine Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen enthalten sein.
- chemische Holzschutzmittel nach DIN 68800-3 auf nichttragenden Bauteilen innen und außen: Anteil der reproduktionstoxische Borverbindungen ≤ 0,10 %. Für Produkte in Innenräumen sind keine Biozide zugelassen, für Produkte in Außenräumen müssen biozide Wirkstoffe deklariert werden. Es dürfen nur zugelassene Biozidprodukte nach 528/2012/EG für Fenster und außenliegende Holzbauteile nach 528/2012/EG verwendet werden.
- Holzwerkstoffe (FPY, OSB und HPL) für den Holzbau und Innenausbau: AgBB-Schema muss eingehalten werden. Der Formaldehyd-Grenzwert darf maximal ≤ 0,08 ppm (0,096 mg/m3) in der Prüfkammer betragen. Der Anteil an reproduktionstoxischen Borverbindungen muss ≤ 0,10 % sein.
- bestimmte Kabel, Leitungen, Leerrohre, Kabelkanäle und Kabelrinnen aus Kunststoff im Bereich Installationen: der Anteil an reproduktionstoxischen Phthalat-Weichmachern ≤ 0,10 %. Derselbe Grenzwert gilt für PBB, PBDE und TCEP.
▪ ANF2-WG1/NW1 Nachhaltige Materialgewinnung:
Es dürfen ausschließlich zertifizierte Sekundärrohstoffe verwendet werden. Mindestens 50 % (Wohngebäude) bzw. mindestens 70 % (Nichtwohngebäude) der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe müssen aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen und PEFC oder FSC zertifiziert sein. Mindestens 30 % der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) müssen einen erheblichen Recyclinganteil haben.
Bauökologische Anforderungen: LEED v4
Im LEED System sind materialökologische Anforderungen in diesen Kriterien verankert:
▪ LEED Credit – Low-Emitting Materials:
Für Farben, Lacke, Kleb- und Dichtstoffe und Holzverbundstoffe gelten folgende Anforderungen:
- Mindestens 75% aller Farben und Beschichtungen (nach Volumen oder Oberfläche) erfüllen die Anforderungen der VOC-Emissionsbewertung und 100% aller Farben erfüllen die Anforderungen der VOC-Gehaltsbewertung. Es werden keine flüssig verarbeiteten Farben und Beschichtungen auf der Baustelle eingesetzt. Die gleichen Anforderungen gelten für Kleb- und Dichtstoffe.
- Mindestens 75% aller Holzverbundstoffe (nach Kosten oder Oberfläche) erfüllen die Kriterien für die Bewertung der Formaldehydemissionen (< 0,05ppm) oder für wiederverwendete Materialien. Dem Produkt ist kein Formaldehyd zugesetzt.
▪ LEED Credit – Environmental Product Declarations:
Für eine Mindestanzahl an Bauprodukten liegen Umweltproduktdeklarationen vor.
▪ LEED Credit – Sourcing of Raw Materials:
Option 1: Für eine Mindestanzahl an Bauprodukten müssen Deklarationen der Rohstofflieferanten vorliegen, die die Einhaltung von Nachhaltigkeitsanforderungen bestätigen. Als Bestätigung gelten auch von Drittanbieteren verifizierte Nachhaltigkeitsberichte (CSR), die die Umweltauswirkungen von Rohstoffabbau und Lieferkette mit einschließen. Akzeptiert werden Berichte im Rahmen des GRI Sustainability Report, OECD, U.N. Global Compact, ISO 26000 und andere von der USGBC zugelassene CSR-Frameworks.
UND/ODER
Option 2: Mindestens 25% der verbauten Produkte oder Materialien müssen eine oder mehrere der folgenden Anforderungen an verantwortungsvollen Rohstoffabbau erfüllen:
- Erweiterte Herstellerverantwortung,
- Biobasierte Materialien: Standard Nachhaltige Landwirtschaft, ASTM-Testmethode D6866, Anforderungen an legalen Rohstoffabbau,
- Holzprodukte: FSC Zertifikat oder gleichwertige Auszeichnung,
- Einsatz wiederverwerteter, aufgearbeiteter oder wiederverwendeter Produkte,
- Einsatz von Produkten und Materialien mit Recyclinganteil.
▪ LEED Credit – Material Ingredients:
Ziel ist es, die Nutzung von Produkten zu fördern, für die Lebenszyklusinformationen verfügbar sind und die positive ökologische, wirtschaftliche und soziale Auswirkungen haben und Produkte, die nachweislich die Verwendung und Erzeugung von Schadstoffen verringern.
Option 1: Deklaration der Inhaltsstoffe – Für eine festgelegte Mindestanzahl an Bauprodukten muss eine Deklaration der Inhaltsstoffe vorliegen, die die chemischen Bestandteile auf 0.1% (1000 ppm) darstellt. Als Nachweis dienen:
- eine Herstellerdeklaration,
- eine Health Product Declaration,
- ein Cradle to Cradle Zertifikat (v2 Basic level oder v3 Bronze level),
- das Declare Produktlabel,
- eine Deklaration nach ANSI/BIFMA e3 Furniture Sustainability Standard,
- das Cradle to Cradle Material Health Zertifikat,
- eine Product Lens Zertifizierung,
- eine Deklaration nach NSF/ANSI 336
- oder eine andere von der USGBC zugelassene Erklärung.
Option 2: Optimierung von Inhaltsstoffen – Es werden Produkte verwendet, für die eine Dokumentation über die Optimierung der Inhaltsstoffe vorliegt. Akzeptierte Nachweise sind GreenScreen, das Cradle to Cradle Zertifikat, REACH oder andere von der USGBC zugelassene Dokumentationen.
Option 3: Optimierung der Lieferkette – Produkte werden von Herstellern bezogen, die nachweislich Sicherheits- und Gesundheitsstandards innerhalb ihrer Lieferkette einhalten und sich an Programmen zu Risiko- und Gefahrenmanagement beteiligen und die mindestens 99% der Produktinhaltsstoffe dokumentieren.
Bauökologische Anforderungen: BREEAM DE Neubau 2018 & BREEAM International 2016
Im BREEAM System sind Bauprodukte und Materialien von folgenden Kriterien betroffen:
▪ Hea 02 Qualität der Innenraumluft – Emissionen aus Bauprodukten:
Für Holzwerkstoffe sind folgende Emissionsgrenzwerte einzuhalten:
- Formaldehyd (≤ 0,06 mg/m³ für nicht-MDF und ≤ 0,08 mg/m³ für MDF),
- TVOC (≤ 1,0 mg/m³),
- krebserregende Stoffe der Kategorie 1A und 1B (≤ 0,001 mg/m³).
Die Prüfung erfolgt nach ISO 16000-9, DIN EN 16516, CDPH Standard Method v1.1 oder EN 717-1 (nur Formaldehyd-Emissionen).
▪ Mat 03 Verantwortungsvolle Materialbeschaffung – Verantwortunsvolle Beschaffung von Bauprodukten & Grundvoraussetzung:
Holzprodukte müssen FSC oder PEFC zertifiziert sein. Alternativ gilt eine schriftliche Bestätigung des Hauptauftragnehmers oder Auftraggebers, dass es sich bei dem gesamten Holz gemäß Definition um legal geschlagenes und legal gehandeltes Holz handelt.
Bauökologische Anforderungen: EU-Taxonomie
Die Anforderungen der EU-Taxonomie an Bauprodukte sind im folgenden festgelegt:
▪ EU-Taxonomie – Pollution Prevention (DNSH) – Compliance Appendix C:
Die EU-Taxonomie legt fest, welche Stoffe nicht verwendet werden dürfen. Das sind Quecksilber, Quecksilberverbindungen oder mit Quecksilber versetzte Produkte gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/852 und Stoffe, die
- in den Anhängen I oder II der Verordnung (EU) 2019/1021,
- in den Anhängen I oder II der Verordnung (EU) 1005/2009,
- in Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU,
- in Anhang XVII der Verordnung (EU) 1907/2006 aufgeführt sind,
- und die in Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 festgelegten Kriterien erfüllen.
Die Anforderungen der EU-Taxonomie gelten als erfüllt, wenn keine Produkte oder Materialien mit den genannten Stoffen verbaut wurden.
▪ EU-Taxonomie – Pollution Prevention (DNSH) – Emissions Interior Products:
Für Farben, Lacke, Deckenfliesen, Bodenbeläge einschließlich Klebstoffe und Dichtungsmassen, Innenisolierungen und Oberflächenbehandlungen im Innenbereich müssen folgende Emissionsgrenzwerte eingehalten werden:
- weniger als 0,06 mg Formaldehyd pro m³ in der Prüfkammer bei Prüfung gemäß den Bedingungen des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
- weniger als 0,001 mg anderer krebserzeugender flüchtiger organischer Verbindungen der Kategorien 1A und 1B pro m³ in der Prüfkammer bei Prüfung gemäß CEN/EN 16516 oder ISO 16000-3 oder einer gleichwertigen Norm.
Die HOINKA GmbH unterstützt Sie zuverlässig bei der Bauproduktdokumentation für Ihr nachhaltiges Bauprojekt!
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