BREEAM RSL 01 Hochwasserrisiko
Durch die Erstellung einer Hochwasserrisikoanalyse (RSL 01) können bei der BREEAM-Bestandszertifizierung bis zu 4 Punkte mehr erreicht werden. Außerdem ist in diesem Kriterium ein Zusatzpunkt für vorbildliche Leistung möglich. Wird eine hohe Auszeichnung wie BREEAM „Excellent“ (≥ 70 %) oder „Outstanding“ (≥ 85 %) angestrebt, ist es daher hilfreich, die Erfüllung dieses Kriteriums einzuplanen.
Das Kriterium RSL 03 gehört zur BREEAM-Bewertungskategorie Widerstandsfähigkeit. Diese Kategorie berücksichtigt die Gefährdung eines Gebäudes durch physische, klimabedingte und soziale Risiken.
In den Anforderungen für das Kriterium RSL 01 Hochwasserrisiko wurden die Anforderungen der EU-Taxonomie integriert.
RSL 01 Hochwasserrisiko – BREEAM Frage: Wurde eine Hochwasserrisikobewertung vorgenommen, zu welchem Ergebnis hat sie geführt und welche Risikostufe wurde dem Gebäude zugewiesen?
Punkte | Antwort | Antwortmöglichkeit |
0 | A. | Frage nicht beantwortet |
1 | B. | Die Hochwasserrisikobewertung umfasste Fließ- und Tidengewäser und das Hochwasserrisiko aus diesen Quellen wurde als durchschnittlich oder hoch eingestuft |
2 | C. | Die Hochwasserrisikobewertung umfasste alle Quellen und das Hochwasserrisiko wurde als durchschnittlich oder hoch eingestuft |
+2 | D. | wenn Antwort B. oder C. zutrifft: Hochwasserschutzmaßnahmen waren erforderlich und wurden umgesetzt |
3 | E. | Die Hochwasserrisikobewertung umfasste Fließ- und Tidegewässer und das Hochwasserrisiko aus diesen Quellen wurde als gering oder Null eingestuft |
4 | F. | Die Hochwasserrisikobewertung umfasste alle Quellen und das Hochwasserrisiko wurde als gering oder Null eingestuft |
1 (vorbildliche Leistung) | G. | Die Hochwasserrisikobewertung berücksichtigt mögliche klimawandelbedingte Veränderungen. |
Ziel:
Förderung der Identifizierung von Hochwasserrisiken und Umsetzung von Abhilfemaßnahmen sofern notwendig.
Nutzen:
Fördert das Verständnis für das Hochwasserrisiko, dem das Gebäude ausgesetzt ist. Ermöglicht die Umsetzung angemessener Abhilfemaßnahmen, die das Gebäude, die Gebäudenutzer und die entsprechenden Vermögenswerte schützen.
Unsere Leistungen für Sie
Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der BREEAM Kriterien RSL 01. Dazu gehört die Erstellung einer Hochwasserrisikoanalyse, die auch mögliche klimawandelbedingte Veränderungen berücksichtigt.
RSL 01 Hochwasserrisiko (EU-Taxonomie Kriterium) (4+1 Punkte)
Risikobewertung von:
a) Fließgewässern (Flüsse),
b) Tidengewässern (die See),
c) Oberflächenwasser: großflächiger Abfluss von angrenzenden Gebieten (urban oder ländlich),
d) Grundwasser: häufig in niedrig gelegenen Gebieten mit durchlässigem Boden oder Gestein,
e) Abwasserkanälen: Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Kanäle zum Ablauf von Oberflächenwasser,
f) Wasserrückhalteeinrichtungen, Kanälen oder andere künstliche Quellen,
g) nahe gelegenen Überschwemmungsgebieten.
Hochwasserrisikobewertungen müssen von einer relevanten Organisation/Behörde, einer zuständigen Institution oder einer kompetenten Einzelperson durchgeführt werden. Nachweise über die Zuständigkeit/Qualifikation sind vorzuweisen. Die Hochwasserrisikobewertung muss:
a) angeben, welche Hochwasserquellen sie abdeckt,
b) in den letzten 5 Jahren verfasst oder überprüft worden sein,
c) Maßnahmen zur Hochwasserminderung einbeziehen, wenn das Hochwasserrisiko mittel oder hoch ist,
d) über den entsprechenden Detaillierungsgrad verfügen. Dies hängt von der Größe des Standorts und der Anordnung der Gebäude an diesem Standort ab. Für einen kleinen Standort (<2.000 m²) mit einer relativ einfachen Anordnung der Gebäude ist ein kurzer Bericht grundsätzlich ausreichend. Für größere Standorte (>10.000 m²) mit einer höheren Bebauungsdichte braucht es eine detailliertere Beurteilung.
Eine Hochwasserrisikobewertung, die mögliche klimawandelbedingte Veränderungen für alle Hochwasserarten berücksichtigt, wird als vorbildliche Leistung mit einem zusätzlichen Punkt bewertet. Sie sollte auf einer Klimamodellberechnung basieren, bei der das Szenario „Mittlere Emissionen“ oder „Hohe Emissionen“ angenommen wurde. Sie sollte einen für das Gebäude relevanten Zeitraum abdecken.
BREEAM belohnt die resiliente Gestaltung von Gebäuden
BREEAM DE/AT/CH Bestand ist ein leistungsbasiertes Bewertungsverfahren zur Zertifizierung gewerblicher Bestandsgebäude. Das vorrangige Ziel dieses BREEAM-Systems besteht darin, die Umweltauswirkungen von Bestandsgebäuden auf die Umwelt zu mindern. Weitere Informationen finden Sie auch hier: BREEAM Website
Der Bewertungsprozess nach BREEAM DE/AT/CH Bestand gliedert sich in zwei Teile, die separat voneinander zertifiziert werden können:
- Qualität des Gebäudes: Bewertungsmaßstab für die Leistung eines Gebäudes, mit dem sich sowohl Best-Practice-Verfahren als auch potenzielle Verbesserungen herausstellen lassen.
- Qualität des Gebäudebetriebs: Bewertungsmaßstab für die in einem Gebäude genutzten Managementprozesse, mit dem sich sowohl Best-Practice-Verfahren als auch Potenziale zur Optimierung des Gebäudebetriebes herausstellen lassen.
Das Kriterium RSL 01 gehört zu Teil 1. Qualität des Gebäudes.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der zukunftsfähigen, klimawandelgerechten Gebäudeplanung können wir Sie optimal bei der BREEAM Zertifizierung für Ihr Projekt zu unterstützen.
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