BAFA Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Wir unterstützen Sie beim Umstieg auf erneuerbare Energiequellen für die Prozesswärmebereitstellung.
Kontaktieren Sie unsProzesswärme aus erneuerbaren Energien nutzen und Energie einsparen
Prozesswärme wird für zahlreiche technische Prozesse und Verfahren benötigt. In vielen Bereichen eignen sich erneuerbare Energien zur Bereitstellung der Prozesswärme. Die Nutzung von und den Umstieg auf diese erneuerbaren Energiequellen unterstützt das BAFA im Modul 2 der Förderung.
Was wird in Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien vom BAFA gefördert?
Modul 2 der BAFA-Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft fördert Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen und Wärmepumpen, sofern diese erneuerbare Energiequellen (Art. 2 Abs. 110 AGVO) als Wärmereservoir nutzen. Auch KWK-Anlagen, die auf diesen Technologien basieren, können bezuschusst werden. In allen Fällen muss die gewonnene Wärme zu über 50 % für Herstellungs-, Weiterverarbeitungs- oder Veredelungsprozessen von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird. Es werden sowohl Investitionskosten als auch Nebenkosten bezuschusst.
Förderfähige Investitionskosten
Gefördert werden neben verschiedenen Wärmeerzeugern außerdem folgende Investitionen und Maßnahmen:
- Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,
- Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenken,
- Anbindung einer Wärmepumpe an erneuerbare Wärmequellen,
- Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren,
- notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung/Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe,
- Mess- und Datenerfassungseinrichtungen zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung.
Förderfähige Nebenkosten
- Installations- und Montagekosten,
- Machbarkeitsabschätzungen/Planungen zur Umsetzung einer beantragten Maßnahme.
Nicht gefördert werden Investitionen in ergänzende Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger, Kosten für Versicherungen, Gutachten, Prüfungen und Genehmigungen und Maßnahmen für erforderliche Verbesserungen der Statik am/im Gebäude.
Investitionsvolumen & Förderhöhe
- Maximale Förderung: 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben
- Förderquote: bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten
Technische Anforderungen
Speziell für die Förderung von Prozesswärme ist für jede beantragte Anlage das vollständig ausgefüllte Datenerfassungsblatt, das individuelle, hydraulische Anlagenschema sowie ein Angebot einzureichen. Für Solarkollektoranlagen kann zusätzlich die Jahressimulation eingereicht werden. Für Wärmepumpen bzw. Biomasseanlagen muss gegebenenfalls zusätzlich ein gültiges europäisches Baureihenzertifikat bzw. ein Herstellernachweis eingereicht werden. Ein Merkblatt mit den genauen technischen Anforderungen für die einzelnen Anlagen und weiteren Informationen ist auf der Webseite des BAFA zum Download verfügbar.
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