BAFA Modul 4: Energiebezogene Optimierung
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Optimierung von Anlagen und Prozessen, durch die in Ihrem Unternehmen Energie und Ressourcen eingespart werden.
Kontaktieren Sie unsEinsparungen durch Prozessoptimierung
Prozesse und Anlagen bieten ein großes Potential für Einsparungen. Das BAFA fördert im Modul 4 die Umsetzung von Maßnahmen zur Prozess- und Anlagenoptimierung.
Was wird in Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen vom BAFA gefördert?
Im Rahmen von Modul 4 werden Investitionen und Maßnahmen gefördert, die nachweislich zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen beitragen.
Zudem sollten durch die Optimierung folgende Veränderungen in Unternehmen unterstützt werden:
- Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz,
- Senkung des fossilen Energieverbrauchs,
- Vermeidung CO2-intensiver Ressourcen.
Die Maßnahmen müssen außerdem kompatibel mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 sein und keine Lock-In-Effekte in Bezug auf fossile Technologien verursachen. Die Amortisationszeit des gesamten Vorhabens muss zudem ohne Inanspruchnahme einer Förderung insgesamt mindestens 3 Jahre betragen.
Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die in den Modulen 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.
Förderfähige Investitionskosten
- Prozess- und Verfahrensumstellungen mit dem Ziel der Energie- und Ressourceneinsparung (insbesondere Optimierung von Produktionsprozessen),
- Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme aus Prozessen (z.B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme, Einspeisung in Wärmenetze, Verstromung von Abwärme),
- Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung (sofern eindeutig für Prozesse zur Herstellung/Weiterverarbeitung/Veredelung von Produkten eingesetzt),
- Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme/-kälte,
- Maßnahmen zur Reduktion/Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess (z.B. Dämmung, hydraulische Optimierung, Vermeidung von Produktionsabfällen),
- Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts,
- Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater.
Maßnahmen, die nicht eindeutig und überwiegend einem Prozess zugeordnet werden können oder in den Anwendungsbereich des GEG fallen, sind nicht förderfähig.
Investitionsvolumen & Förderhöhe
- Maximale Förderung: 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben
- Förderquote: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
- Fördereffizienz: max. Förderung von 500 Euro (900 Euro für kleine und mittlere Unternehmen) pro jährlich eingesparte Tonne CO2
Technische Anforderungen
Für die Förderung von Maßnahmen im Rahmen von Modul 4 ist dem BAFA bei Antragstellung ein von einem Energieberater erstelltes Einsparkonzept vorzulegen. Für die Erstellung ist verpflichtend das vom BAFA zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Ein Merkblatt mit den genauen Anforderungen an das Einsparkonzept, den Energieberater und weiteren Informationen ist auf der Webseite des BAFA zum Download verfügbar.
Telefon +49 711 62049-340
Email info@hoinka.com