Biodiversität im BREEAM System
Mit dem Fokus auf ökologischer Vielfalt wertvolle Punkte bei der BREEAM Zertifizierung erreichen.
Kontaktieren Sie unsBREEAM: Biodiversität bringt wertvolle Punkte
Im BREEAM System sind Anforderungen im Bereich Biodiversität sowohl im Kriterienkatalog für Neubauprojekte als auch für Bestandsbauten verankert. Bei der BREEAM Neubau Zertifizierung können in drei Kriterien Biodiversitätspunkte gesammelt werden:
Biodiversität – BREEAM Neubau 2018:
LE 02 Ökologischer Wert des Grundstücks und Schutz der ökologischen Merkmale | |
Ökologischer Wert des Grundstücks (1 Punkt) | 1 Das Grundstück ist definiert als „Grundstück mit niedrigem ökologischem Wert“ anhand von entweder:
1.a der BREEAM DE-Checkliste (Tabelle 48) zur Definition von Böden mit niedrigem ökologischem Wert (siehe Checklisten und Tabellen) ODER 1.b durch einen geeignet qualifizierten Ökologen, der das Gelände in einem ökologischen Bewertungsbericht auf der Grundlage einer Standortuntersuchung als „Grundstück mit niedrigem ökologischem Wert“ identifiziert hat. Siehe die BREEAM DE-Definition eines geeignet qualifizierten Ökologen. |
Schutz der ökologischen Merkmale (1 Punkt) | 2 Alle vorhandenen Merkmale ökologischen Werts des Grundstücks sind während Freimachung, Vorbereitung und Bautätigkeit vor Beschädigungen geschützt worden (siehe HE3). 3 In allen Fällen ist der Hauptauftragnehmer verpflichtet, den vom Ökologen o.ä. empfohlenen ökologischen Schutz zu errichten, bevor er mit den vorläufigen Bau- oder Vorbereitungsarbeiten (z. B. Freimachung der Baustelle oder Bau von vorübergehenden Einrichtungen) beginnt. |
ZIEL Förderung der Erschließung von Flächen, welche einen niedrigen ökologischen Wert in Bezug auf die Tier- und Pflanzenwelt aufweisen und Schutz bestehender ökologischer Merkmale vor Schäden durch die Vorbereitung von Bautätigkeiten und deren Durchführung. | |
LE 04 Verbesserung der Standortökologie | |
Gutachten und Empfehlungen des Ökologen (1 Punkt) | 1 Ein geeignet qualifizierter Ökologe wurde vom Auftraggeber oder dessen Projektverantwortlichen spätestens bis zum Beginn der Entwurfsplanung in die laufende Planung eingebunden.
2 Der geeignet qualifizierte Ökologe hat ein Gutachten mit entsprechenden ökologischen Empfehlungen zur Verbesserung der Ökologie des Standorts in der Entwurfsplanung erstellt. Der Bericht basiert auf einer Standortbegehung bzw. -untersuchung durch den geeignet qualifizierten Ökologen (siehe auch HE2.1). 3 Mindestens 50% der Empfehlungen des Gutachtens zur Verbesserung der Standortökologie wurden im endgültigen Entwurf berücksichtigt und nachweislich umgesetzt. |
Erhöhung des ökologischen Wertes (bis zu 2 Punkte) | 4 Die Anforderungen 1 und 2 sind erfüllt.
5 Prozentualer Anteil der Empfehlungen des Gutachtens zur Verbesserung der Standortökologie, welcher im endgültigen Entwurf berücksichtigt und umgesetzt wurde bzw. wird. (≥ 75% 1 Punkt, ≥ 95% Punkte) |
ZIEL Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Wertes des Standortes durch das Bauprojekt. | |
LE 05 Langfristige Auswirkungen auf die Biodiversität (2 Punkte) | |
Mindestanforderung | 1 Ein Ökologe wird vor dem Beginn der Bauarbeiten auf dem Grundstück gutachterlich eingebunden. Zudem wird bestätigt, dass alle einschlägigen örtlichen und nationalen Vorschriften oder gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf den Schutz und die Verbesserung der Ökologie eingehalten wurden.
2 Ein Landschafts-Lebensraum-Managementplan wird für mindestens die ersten fünf Jahre nach der Projektfertigstellung erstellt (d.h. er umfasst die Auswirkungen des Gebäudes sowohl während des Baus als auch während des Betriebs). Dieser soll dem Bauherrn oder den Gebäudenutzern übergeben werden und beinhaltet: 2.a Angaben zu Bewirtschaftung / Pflege aller geschützten Merkmale auf dem Gelände 2.b Angaben zu Bewirtschaftung / Pflege aller neuen, bestehenden oder verbesserten Lebensräume 2.c Hinweise zu gegenwärtigen oder künftigen Rechtsvorschriften (lokal, national oder regional), die für den Standort in Bezug auf den Schutz von Arten und Lebensräumen gelten (und sich ggfs. auf Strategien oder Pläne bezüglich der Biodiversität beziehen) 2.d Bestätigung des Ökologen, dass alle relevanten Aspekte der Ökologie in den Plan einbezogen wurden. 3 Wenn zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der langfristigen Biodiversität des beurteilten Grundstücks gemäß Tabelle 50 angenommen werden. (2 Maßnahmen: 1 Punkt, 4 Maßnahmen: 2 Punkte) |
ZIEL Minimierung der langfristigen Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Biodiversität des Grundstücks und der Umgebung. |
Die genannten Kriterien sind Teil der Kategorie Landnutzung und Ökologie / Land Use and Ecology (LE), in der insgesamt 10 Bewertungspunkte vergeben werden, was 9 % der Gesamtwertung ausmacht. 7 Punkte gehen auf die Kriterien im Bereich Biodiversität zurück.
Biodiversität – BREEAM Bestand V 6.1:
Der Bewertungsprozess für die BREEAM DE/AT/CH Bestandszertifizierung gliedert sich in zwei Teile, die unabhängig voneinander zertifiziert werden können:
Teil 1: Qualität des Gebäudes Bewertungsmaßstab für die Leistung eines Gebäudes, mit dem sich sowohl Best-Practice-Verfahren als auch potenzielle Verbesserungen herausstellen lassen.
Teil 2: Qualität des Gebäudebetriebs Bewertungsmaßstab für die in einem Gebäude genutzten Managementprozesse, mit dem sich sowohl Best-Practice-Verfahren als auch Potenziale zur Optimierung des Gebäudebetriebes herausstellen lassen.
Die Anforderungen im Bereich Biodiversität sind Teil der Bewertung der Gebäudequalität (Teil 1) und im Kriterium Lue 02 Ökologische Merkmale der Grünflächen dargestellt:
Lue 02 Ökologische Qualität der Grünflächen | |
Welche Maßnahmen zur Förderung des ökologischen Werts gibt es auf den Grünflächen des Grundstücks? | |
Punkte | Antwort |
0 | A. Frage nicht beantwortet |
0 | B. Keine Maßnahmen |
1 | C. 2 oder mehr ökologische Merkmale |
2 | D. Alle ökologischen Merkmale erfüllt |
Vorbildlich (+1) | E. Lebensraum, der lokale einheimische Arten beträchtlich unterstützt |
Zu erfüllen bei Antwort … | |
C, D | 1 Mögliche Maßnahmen zur Förderung des ökologischen Werts:
• Pflanzgefäße (die lebende Pflanzen enthalten) • Konventionelle Grünflächen, wie Grün innerhalb von Stellplatzbereichen oder auf dem Grundstück • Andere Grünflächen, wie begrünte Dächer und begrünte Wände • Maßnahmen, die die lokale Fauna unterstützen |
C-E | 2 Einheimische Blumenarten oder Blumen, die lokale Tiere besonders stark anziehen, können zur Steigerung des ökologischen Werts genutzt werden. |
C, D | 3 Maßnahmen zur Unterstützung der lokalen Fauna beinhalten (sind aber nicht beschränkt auf):
a) Vogelhäuschen b) Fledermauskästen c) Insektenhotels d) Nisthilfen (z. B. Bienen oder Fledermäuse) Der Auditor muss verifizieren, dass die vorhandenen Maßnahmen richtig angelegt und gepflegt/gewartet werden, dass eine angemessene Anzahl an Maßnahmen vorgesehen ist und dass die lokalen oder regionalen Vorschriften eingehalten wurden. Die Maßnahmen zur Förderung des ökologischen Werts müssen in Übereinstimmung mit den Herstellerangaben und den Empfehlungen von einem qualifizierten Ökologen angelegt werden. |
C, D | 4 Die Grünfläche muss hinsichtlich ihrer Größe so angelegt sein, dass die Pflanzen- und Tierwelt gefördert wird. Brachliegende Erde gilt nicht als Grünfläche. |
E | 5 Vorbildliches Niveau: Habitate, die lokal vorkommende Arten wesentlich fördern, müssen im Einklang mit geltenden Empfehlungen und Richtlinien einer einschlägigen Stelle/Behörde eingerichtet und gewartet werden (z. B. lokale, nationale oder internationale Tierschutzstiftungen). Die Schaffung eines Habitats zielt darauf ab die Standortökologie in mehr als nur einer Hinsicht aufzuwerten. Beispiele hierfür sind natürliche Teiche, Wildblumenwiesen oder Hecken. |
ZIEL Aufnahme und Anerkennung von Maßnahmen, die auf den Grünflächen des Grundstücks umgesetzt wurden, um seinen ökologischen Wert zu erhöhen. |
Das Kritierium Lue 02 Ökologische Qualität der Grünflächen gehört zur Kategorie Boden & Ökologie und wird bei Erfüllung mit 2+1 Punkten bewertet.
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