Energieausweise (GEG/EnEV Nachweise)
Wir erstellen Energieausweise und baurechtliche Nachweise für Ihre gewerblichen Immobilien gemäß EnEV (Energieeinsparverordnung) oder GEG 2020 (Gebäudeenergiegesetz), sowie KfW Anträge für Ihre Gewerbe- und Wohnimmobilien.
Kontaktieren Sie unsEnergieausweis für Gebäude (EnEV/GEG Nachweise)
Der EnEV bzw. GEG Nachweis enthält allgemeine Daten zur Immobilie, den verwendeten Energieträgern und die Energiekennwerte des Gebäudes. Bei der Erstellung werden die Wärmedämmeigenschaften der Gebäudehülle und der Energiebedarf für die gesamte Haustechnik – also Kühlung, Lüftung, Beleuchtung, Warmwasser und Heizung – berechnet.
Das Ergebnis zeigt auf einer Farbskala die Energieeffizienz und die Einhaltung der Anforderungen im Vergleich zu einem definierten Referenzgebäude. Damit ist ein Nachweis der baurechtlichen Auflagen möglich. Wird der Energieausweis im Bestand ohne energetische Aufwertung des Gebäudes wegen Verkauf oder Vermietung ausgestellt, muss er noch bis Mai 2021 den Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 entsprechen. Danach werden die Energieausweise nach den Vorgaben des geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2020 ausgestellt, welches die EnEV ablöst.
Energieausweise sind in der Regel zehn Jahre gültig.
Verbrauchsorientierter und bedarfsorientierter Energieausweis für Gebäude
Bei der Erstellung unterscheidet man zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Der verbrauchsorientierte Energieausweis zeigt, wie hoch der Energieverbrauch der Immobilie in den letzten drei Jahren war. Das Ergebnis ist basiert auf realen Verbrauchsdaten. Für einen bedarfsorientierten Energieausweis wird die Heizung und die Bausubstanz betrachtet und basierend darauf ein vom Nutzungsverhalten unabhängiges Ergebnis berechnet. Die berechneten Kennwerte werden in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m2) Nutzfläche angegeben – kurz: kWh/(m2a). Die Farbskala erleichtert eine Einordnung. Der rote Bereich beginnt beispielsweise bei 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr (siehe oben). Bei Bestandsgebäuden sind neben dem berechneten Kennwert auf dem EnEV bzw. GEG Nachweis auch Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes vermerkt, die jedoch nicht verpflichtend sind.
Gebäudeplanung nach GEG
Seit dem 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) das geltende Energiesparrecht. Es ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Die bisherigen Vorgaben für Dämmung, Sanierung und Nachrüst- bzw. Austauschpflichten bleiben allerdings bestehen. Neu ist unter anderem die Aufführung der CO2-Emissionen im Energieausweis.
Neben der Erstellung eines Energieausweises für Ihr Gebäude nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben unterstützen wir Sie bei der Planung, Genehmigung und Ausführung Ihres Projektes nach EnEV und GEG und informieren Sie zu den Neuregelungen im GEG 2020 im Vergleich zur EnEV.
Bundesförderung für Effizienzgebäude
Mit der Planung eines energieeffizienten Gebäudes können Sie nicht nur proaktiv Kosten einsparen, sondern darüber hinaus von Zuschüssen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren. Für Effizienzgebäude können 15 % der Kosten bezuschusst werden. Effizienzgebäude mit NH-Klasse, also Gebäude die mit dem Nachhaltigkeitszertifikat “Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” (QNG) ausgezeichnet wurden, qualifizieren sich zusätzlich für einen Extraförderung in Höhe von 2,5 %.
Unsere Kunden unterstützen wir in den folgenden Bereichen:
- EnEV Voruntersuchung und Erarbeiten von Optimierungsempfehlungen
- Energienachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG/EnEV) und DIN V 18599
- Energiebedarfsnachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG/EnEV) und DIN V 18599
- Sommerlicher Wärmeschutz über vereinfachtes Nachweisverfahren oder Simulation nach DIN 4108-2
- Wärmebrückenberechnung nach DIN EN ISO 10211/DIN 4108 Beiblatt 2
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) von Baden-Württemberg
- KfW Förderung
- BEG Förderung
Wir beraten Sie gerne rund um die Themen Energieausweise, Projektplanung nach GEG und EnEV und KfW Förderung für Ihre Wohnimmobilien.
Telefon +49 711 62049-340
Email info@hoinka.com