01.02.2023 Mit einer neuen Förderung unterstützt das Bundesbauministerium im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden. Die Förderung soll einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Einhaltung der nationalen Klimaziele leisten.
Ab dem 1. März 2023 unterstützt das Bundesbauministerium den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einer neuen Förderung. Zum ersten Mal wird damit bei einer Förderung der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen: Bau, Betrieb und potentieller Rückbau.
Klimafreundliche Gebäude zeichnen sich laut Bundesministerium für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einem hohen Nutzungsanteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus.
Förderung “Klimafreundlicher Neubau”
Jährlich sollen im Förderprogramm 750 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb neu errichteter Wohn- und Nichtwohngebäude. Es wird unterschieden zwischen klimafreundlichen Gebäuden, und klimafreundlichen Gebäuden, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erreichen:
Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude
- Anforderung: Effizienzhaus 40 und Einhaltung der Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus gemäß QNG PLUS (kein vollständiges DGNB + QNG Zertifikat erforderlich)
- Kredithöchstbeträge WG: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
- Kredithöchstbeträge NWG: bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude mit QNG (KFWG – Q bzw. KFNWG – Q)
- Anforderung: Effizienzhaus 40 und die Zertifikate QNG PLUS / QNG Premium und DGNB / BNB / NaWoh / BNK.
- Kredithöchstbeträge WG: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
- Kredithöchstbeträge NWG: bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben.
Die Förderung erfolgt in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung. Kommunale Gebietskörperschaften erhalten Investitionszuschüsse für den Bau von Wohnungen, Schulen oder Kindertagesstätten. Anträge für die Förderung können bei der KfW gestellt werden. Für alle Förderanträge, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2024 gestellt wurden oder werden, besteht die Möglichkeit, den Bewilligungszeitraum auf 66 Monate zu verlängern. Die Verlängerung ist separat zu beantragen.
Seit dem 1. Januar 2023 liegt die Zuständigkeit für die Neubauförderung beim Bundesministerium für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung, und nicht mehr beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Das Neubauförderprogramm “Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeitsklasse” der BEG läuft bis zum Beginn der neuen Förderung jedoch weiter.
Aktuelle Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude finden sie bei der KfW oder beim BAFA. Mehr Informationen zur Förderung “Klimafreundlicher Neubau” können Sie beim BMWSB nachlesen.
Gerne beantworten wir Ihnen persönlich Ihre Fragen zum klimafreundlichen Bauen und den verschiedenen Fördermöglichkeiten. >> Kontakt