17. Juli 2026 Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz treten ab dem 21. Juli 2026 umfassende Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Die Änderungen betreffen besonders die Bereiche Heizungsförderung, BEG EM Einzelmaßnahmen und BEG WG/NWG.
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wird auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Die neuen Förderbedingungen gelten ab 21.07.2026. Bis 20.7 gibt es eine Umstellungsphase, in der keine (g)BzA oder (g)BzD (Anpassungen) für BEG-Produkte der KfW und keine TPB beim BAFA erstellt werden können. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
BEG EM – Heizungsförderung:
- Förderfähige Ausgaben werden schrittweise reduziert: Bisher lag das Limit bei 30.000 Euro, zum Neustart der Förderung 28.000 Euro. Danach schrittweise Senkung alle sechs Monate um 750 Euro mit Beginn am 01.02.2027. Ende 2030 liegen die förderfähigen Ausgaben dann bei 22.000 Euro.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus wird stufenweise abgesenkt: Zum Neustart beträgt der Bonus 16 Prozent. Ab 01.02.2027 wird er alle sechs Monate um jeweils 4 Prozent-Punkte abgesenkt, bis er ab Mitte 2028 entfällt.
- Neu ist ein Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU bzw. assoziierten Märkten.
BEG EM – Einzelmaßnahmen:
- Die Grundförderung von 15 % bleibt bestehen.
- Der iSFP-Bonus i.H.v. 5 % wird künftig erst ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € und nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt gewährt.
- Für Mehrfamilienhäuser sinken die maximal förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit: 1. WE 30.000 €, 2-6. WE 15.000 €, ab der 7. WE 8.000 €.
- Ab 2027 wird ein neuer Bonus für Effizienzmaßnahmen an Worst-Performing-Buildings eingeführt.
BEG WG/NWG:
- Der Bonus für Serielles Sanieren wird erweitert.
- Serielles Sanieren und der WPB-Bonus können künftig kombiniert werden.
- Die EE-Klasse wird bei der systemischen Sanierung zum Standard, der bisherige EE-Bonus entfällt.
- Die Tilgungszuschüsse werden um 10 % reduziert.
Die Grundstruktur der BEG bleibt bestehen: Die KfW ist weiterhin für die systemische Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie die Heizungsförderung zuständig, das BAFA für die Förderung von Effizienzmaßnahmen wie der Gebäudehülle.
Wichtig: Bis zum 20.07.2026 gilt eine Umstellungsphase. Für Antragstellende, die ihre (g)BzA oder TPB bereits vor dem 09.07.2026 erhalten haben, gilt ein Vertrauensschutz – Anträge können noch nach den bisherigen Förderbedingungen gestellt werden.
Einige der geplanten Änderungen stellen einen erheblichen Einschnitt für alle dar, die mit den bisherigen Förderbedingungen gerechnet haben. Besonders die Anpassungen bei der Förderung von Einzelmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern und bei der Heizungsförderung dürften zahlreiche Sanierungsvorhaben wirtschaftlich weniger attraktiv machen. Dabei bietet gerade die Modernisierung des Gebäudebestands erhebliche Potenziale für den Klimaschutz. Verlässliche und attraktive Förderbedingungen sind ein wichtiger Baustein, um diese Potenziale zu erschließen.
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