Energieausweise (GmodG/GEG/EnEV Nachweise)
Wir erstellen Energieausweise und baurechtliche Nachweise für Ihre gewerblichen Immobilien gemäß den Anforderungen des GmodG (Gebäudemodernisierungsgesetz, ehem. GEG/EnEV Nachweise), sowie KfW Anträge für Ihre Gewerbe- und Wohnimmobilien.
Kontaktieren Sie unsEnergieausweis für Gebäude (GmodG/EnEV/GEG Nachweise)

Der Energieausweis enthält allgemeine Daten zur Immobilie, den verwendeten Energieträgern und die Energiekennwerte des Gebäudes. Bei der Erstellung werden die Wärmedämmeigenschaften der Gebäudehülle und der Energiebedarf für die technische Gebäudeausrüstung – also beispielsweise Kühlung, Lüftung, Beleuchtung, Warmwasser und Heizung – berücksichtigt.
Das Ergebnis ermöglicht eine Einordnung der energetischen Qualität des Gebäudes und stellt die relevanten Energiekennwerte den gesetzlichen Anforderungen und einem definierten Referenzgebäude gegenüber. Damit kann die Einhaltung der energetischen Anforderungen nachgewiesen werden. Energieausweise sind in der Regel zehn Jahre gültig.
Seit dem 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) das geltende Energiesparrecht. Es löste die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Viele der bisherigen Vorgaben für Dämmung, Sanierung und Nachrüst- bzw. Austauschpflichten wurden in das GEG übernommen. Neu war unter anderem die Aufnahme der CO₂-Emissionen in den Energieausweis.
Zum 29. Juli 2026 wurde das GEG in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt und in mehreren Bereichen weiterentwickelt. Die Änderungen treten teilweise sofort, teilweise schrittweise ab 2027, 2028 und 2030 in Kraft.
Neue Anforderungen für Energieausweise
Für Energieausweise gelten ab dem 1. Januar 2027 neue Anforderungen. Dazu gehören zusätzliche Angaben unter anderem zu Treibhausgasemissionen und erneuerbaren Energien. Bei Nichtwohngebäuden ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing künftig ein Energiebedarfsausweis auf Grundlage einer energetischen Bilanzierung erforderlich. Für Wohngebäude bleibt die Unterscheidung zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis bestehen. Energieausweise müssen künftig digital und maschinenlesbar erstellt werden. Für Nichtwohngebäude wird außerdem eine Effizienzskala von A bis G eingeführt.
Verbrauchsorientierter und bedarfsorientierter Energieausweis für Gebäude
Bei der Erstellung unterscheidet man zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Der verbrauchsorientierte Energieausweis zeigt, wie hoch der Energieverbrauch der Immobilie in den vergangenen Jahren war. Das Ergebnis basiert auf realen Verbrauchsdaten und hängt damit auch von der tatsächlichen Nutzung und dem Nutzerverhalten ab.
Für einen bedarfsorientierten Energieausweis werden die energetischen Eigenschaften der Gebäudehülle und die technische Ausstattung betrachtet. Auf dieser Grundlage wird ein vom individuellen Nutzungsverhalten unabhängiger Energiebedarf berechnet. Die Kennwerte werden in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter und Jahr angegeben – kurz: kWh/(m²a). Die Farbskala erleichtert die Einordnung der energetischen Qualität.
Ab 2027 wird dieser Unterschied insbesondere für Nichtwohngebäude relevant: Bei Verkauf oder Vermietung ist künftig ein Energiebedarfsausweis erforderlich; der bisher mögliche Verbrauchsausweis entfällt für diese Fälle. Da hierfür deutlich umfangreichere Angaben zu Gebäudehülle und Anlagentechnik benötigt werden, gewinnt eine vollständige und aktuelle Gebäudedokumentation an Bedeutung.
Bei Bestandsgebäuden werden im Energieausweis zudem Modernisierungsempfehlungen angegeben. Diese zeigen mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz auf, sind jedoch nicht verpflichtend.
Gebäudeplanung nach GEG/GmodG
Seit dem 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) das geltende Energiesparrecht. Es ersetzte die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Mit der Novelle vom 23. Juli 2026 wurde das GEG zum 29. Juli 2026 in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt und um weitere Anforderungen ergänzt.
Bundesförderung für Effizienzgebäude
Mit der Planung eines energieeffizienten Gebäudes können Sie nicht nur proaktiv Kosten einsparen, sondern darüber hinaus von Zuschüssen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren. Das GModG sieht grundsätzlich vor, dass besonders energieeffiziente Gebäude und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert werden können. Bei geförderten Effizienzgebäuden und Sanierungsmaßnahmen müssen die gesetzlichen energetischen Anforderungen entsprechend übertroffen werden. Die konkreten Förderbedingungen werden durch die jeweiligen Förderprogramme und Richtlinien festgelegt.
Die BEG-Förderbedingungen wurden zum 21.07.2026 angepasst. Für die Sanierung von Nichtwohngebäuden fördert die KfW aktuell Effizienzgebäude-Stufen 70 EE/NH oder besser. Zusätzlich können unter anderem Fachplanung, Baubegleitung und eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert werden. Die konkreten Förderhöhen und Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Förderprodukt ab und stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Eine frühzeitige Abstimmung von gesetzlichen Anforderungen, energetischem Konzept und Förderbedingungen ist daher insbesondere bei Sanierungs- und größeren Neubauvorhaben sinnvoll.
Als Experten für energieeffizientes Bauen unterstützen wir Sie in den folgenden Bereichen:
- Energetische Voruntersuchung und Erarbeiten von Optimierungsempfehlungen
- Energienachweis gemäß GEG/GModG und DIN/TS 18599
- Energiebedarfsnachweis gemäß GEG/GModG und DIN/TS 18599
- Sommerlicher Wärmeschutz über vereinfachtes Nachweisverfahren oder Simulation nach DIN 4108-2
- Wärmebrückenberechnung nach DIN EN ISO 10211/DIN 4108 Beiblatt 2
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) von Baden-Württemberg
- Beratung zu Anforderungen an erneuerbare Energien und Wärmeversorgung
- KfW Förderung
- BEG Förderung
Wir beraten Sie rund um die Themen Energieausweise, energetische Gebäudeplanung nach GEG und GModG sowie KfW- und BEG-Förderung für Ihre Wohn- und Nichtwohngebäude.
Telefon +49 711 62049-340
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